Moin zusammen,
meine Frage, bzw mein Anliegen richtet sich hauptsächlich an alle Hoster, die Musikbots anbieten, dabei ist es egal ob ts3 oder discord.
Wie handhabt ihr das mit der Gema? Normalerweise ist es meines wissens ja so, dass für Musikbots Gemagebühren gezahlt werden müssen, da diese ja Musik öffentlich abspielen.
Das die Hoster diese Gebühren nicht übernehmen ist mir bei den Preisen durchaus klar, aber klärt ihr eure Kunden darüber auf, wie das mit der Gema ist, bzw weißt ihr sie darauf hin, dass sie sich diesbezüglich informieren müssen oder lasst ihr sie "ins offene messer laufen" frei nach dem Motto "ist doch deren Sache, müssen die sich drum kümmern"?
Musikbot Hosting - Infos zum Thema GEMA
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Wenn ein Kunde fragt, gebe ich Ihnen natürlich gerne die Info. Das Thema wurde schon in vielen Foren diskutiert, hier fängt es aber schon mit der fehlenden Aufklärung seitens der Entwickler solcher Tools wie z.b. Musicbot oder Sinusbot. Weiter gibt es hier aber auch das Thema Selbstverantwortung der Nutzer.
Spreche ich einen Kunden zufällig darauf an, bekomme ich in der Regel zur Antwort "Danke für die Info, ich spiele zukünftig oder sowieso nur Lizenzfreie Music ab" oder YouTube, da es dort eine Regulierung mit der Gema vs Google wohl gibt. Ob die Kunden das dann wirklich so halten, ist dann eine andere Frage. In den fast 14 Jahren nun , hat einmal ein besorgter Kunde von sich selbst nachgefragt.Die Frage ist aber hier, wer die Gema Gebühren bezahlen müsste, der Teamspeak Server Kunde auf dessen Server die Kunden die Music anhören, oder der Musicbot Kunde welcher die Music auf dem Server des anderen abspielt. Ich kann ja auch einfach mit einen LineIN und einem 2. TS Clienten den Job übernehmen.
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Die Frage ist aber hier, wer die Gema Gebühren bezahlen müsste, der Teamspeak Server Kunde auf dessen Server die Kunden die Music anhören, oder der Musicbot Kunde welcher die Music auf dem Server des anderen abspielt. Ich kann ja auch einfach mit einen LineIN und einem 2. TS Clienten den Job übernehmen.
interessante fragestellung...
wenn teamspeakbesitzer = musikbotkunde würde ich sagen ist es jedenfalls für mich klar, dass derjenige zahlen muss.
wenn musikbotkunde und teamspeakbesitzer unterschiedlich ist, dann finde ich die frage auch nicht ganz einfach.
ich würde sagen der musikbotkunde, da er der verbreiter der musik ist, aber wissen tu ich das nicht 100%igich werde bei mir tatsächlich immer mal wieder drauf angesprochen, warum ich keinen auf meinem eigenen ts habe. ich sage dann immer, dass ich zu geizig bin für die gema gebühren
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Vorab: Natürlich ist das keine Rechtsberatung
Für mich ist der Fall eigentlich relativ eindeutig.
Am Ende des Tages ist der Betreiber, oder wie hier genannt, der Kunde für einen rechtssicheren Betrieb verantwortlich.
Als ISP bist du aus der Nummer raus - kein Hoster zahlt für die GEMA gebühren für einen Shoutcast Server seiner Kunden, sondern der Betreiber. So verhält es sich hier auch.
Wenn du nun mit deinem LineIN Musik streams, dass ist es die Aufgabe des Betreiber dies zu unterbinden - wie er das macht ist ihm frei überlassen (Hausverbot / Ban, Anzeige oder ähnliche Mittel). Anders ist soetwas nicht zu regulieren. Stellt euch vor, Museum XYZ bezahlt keine GEMA Gebühren und spielt nur Gema freie Musik und aufeinmal komme ich in das Museum, ziehe mein Handy aus der Tasche und spiele Ed Sheeran Musik ab .. Das Museum ist rein rechtlich natürlich dafür haftbar, kann aber - wenn entsprechende Beweise vorliegen - einen etwaigen Rechtsstreit mit der Gema auf mich "ummünzen", vorausgesetzt das Museum hat alles dafür getan, das ich meine Musik nicht abspiele.
Ein anderer Vergleich: Mein Server wird gehackt und führt ein DDoS Attacke auf die Server des BSI aus - auch hier: Nach bestem Wissen und Gewissen handeln und Maßnahmen ergreifen um dein menschenmöglichstes zu tun ... Am Ende bist du dennoch haftbar.
Im Zweifel wird der ISP entsprechende Schreiben erhalten, wird aber als ISP aufgefordert Datenauskunft zu leisten.
Am Ende: Der Kunde ist haftbar im Sinne des Betreibers.// PS:
Sätze wie "woher soll ich wissen ob jemand was böses tut oder nicht?" unterliegen der Tatsache: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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Zitat
wenn musikbotkunde und teamspeakbesitzer unterschiedlich ist, dann finde ich die frage auch nicht ganz einfach.
ich würde sagen der musikbotkunde, da er der verbreiter der musik ist, aber wissen tu ich das nicht 100%ig
So klar ist das auch nicht, in meiner Sicht ist der Teamspeak Server der welcher es rein technisch verbreitet. Einen Bot zu besitzen heist ja nicht gleich das jemand damit Musik verbreitet. Der Einsatz ist ja etwas vielfältiger.
Ich denke hier sollte erst einmal eine Klarstellung seitens der Gema existieren welche ganz klar auf eine Botnutzung eingeht.
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Tut mir leid, aber für mich ist es klar. Nicht umsonst heißt es "Wer etwas im Netz anbietet steht mit einem Bein im Knast"
Das Besitzen eines Musik Bots ist nicht strafbar - wieso auch. Es geht in meiner Stellungnahme um den Inhalt dessen, was du wieder gibst. Bist du nicht Lizenzhalter und hast keine Genehmigung seitens dessen, dann ist es dir verboten dessen Sachen zu nutzen und er kann dich als Betreiber/Kunde des ISP dafür zur Haftung ziehen - da gibt es keine zwei Meinungen. Was/wer/wie/wo seine Sachen benutzt hat ist im Erstrangig egal - du bist als Betreiber ganz einfach haftbar.
Ich hatte so einen Fall auch schon. Ich habe eine Domain registriert "serverview.de" und hatte wenig Zeit später einen regen Schriftverkehr mit den Anwälten einer großen weltweiten Firma aus dem Tech-Bereich, da ich deren Erlaubnis zur Nutzung nicht hatte.
Und ja - im Umkehrschluss bedeutet das, dass jede Domain vor der Registrierung zu prüfen ist ob du mit der Registrierung eine Rechtsverletzung begehst. -
Am Ende: Der Kunde ist haftbar im Sinne des Betreibers.
sehe ich auch so
Einen Bot zu besitzen heist ja nicht gleich das jemand damit Musik verbreitet
in diesem fall sind wir glaube ich alle davon ausgegangen, dass musikbot betreiben = musik abspielen heißt, was eine art der verbreitung ist
es geht nicht darum, dass man nen sinusbot als support/afk/sonstwas bot nutzt sondern die reine nutzung als musikbotIch denke hier sollte erst einmal eine Klarstellung seitens der Gema existieren welche ganz klar auf eine Botnutzung eingeht.
gibt es, nennt sich in dem fall musikstreaming und wird ählich gehandhabt wie webradios, da es genau das (streaming) ist. war, soweit ich weiß, echt teuer....
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Zitat
Am Ende: Der Kunde ist haftbar im Sinne des Betreibers.
Das sehe ich auch so. Würde es aber auch nicht schlecht finden wenn hier von den Anbietern im Shop gesetztlich eine Aufklärung verlangt wird, welche auch sichtbar ist und angeklickt werden muss. Dann wird der Kunde darauf gestoßen zu entscheiden ob hop oder Top. Man sagt zwar "Dummheit schützt vor Straße nicht", dann kann aber keiner mehr sagen, ich wusste das nicht
ZitatIch hatte so einen Fall auch schon. Ich habe eine Domain registriert "serverview.de" und hatte wenig Zeit später einen regen Schriftverkehr mit den Anwälten einer großen weltweiten Firma aus dem Tech-Bereich, da ich deren Erlaubnis zur Nutzung nicht hatte.
Sowas tut mir auch leid, das Problem hast Du aber aber nicht nur Online.
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Das sehe ich auch so. Würde es aber auch nicht schlecht finden wenn hier von den Anbietern im Shop gesetztlich eine Aufklärung verlangt wird, welche auch sichtbar ist und angeklickt werden muss. Dann wird der Kunde darauf gestoßen zu entscheiden ob hop oder Top. Man sagt zwar "Dummheit schützt vor Straße nicht", dann kann aber keiner mehr sagen, ich wusste das nicht
Sehe ich auch so und würde ich auch gut finden.
Sowas tut mir auch leid, das Problem hast Du aber aber nicht nur Online.
Blöd gelaufen, fürs Leben gelernt und danach "business as usal" - aber ich stimme dir zu bei der Aussage "das Problem hast Du aber aber nicht nur Online."