Extreme Hitze auf der Arbeit/in Schulen

    • Offizieller Beitrag

    Ein warmes Hallo an alle Sponsor-Universer ;),


    die aktuelle Hitzewelle macht jedem von uns zu schaffen und der heißeste Juli in der Geschichte Deutschlands steht noch vor uns. Vor allem bei der Arbeit und in der Schule sind solche warmen Temperaturen ein großes Hindernis für das konzentrierte und ordentliche Arbeiten bzw. machen es fast sogar unmöglich. Deshalb möchte ich hier ein bisschen Aufklärung betrieben und euch leicht verständlich zeigen welche Rechte ihr bei zu hohen Temperaturen besitzt.



    Keine deutschlandweiten Regeln für Schulen:


    Ob und wann der Stundenplan aufgrund von zu hohen Temperaturen verkürzt wird, müssen die Bundesländer selbst entscheiden. Meistens liegt die Entscheidung aber beim Schulleiter und es werden nur Richtwerte festgelegt. In Bayern z.B. liegt die Festlegung von Hitzefrei komplett beim Schulleiter, dieser könnte aber die Schüler in der Theorie bei Innentemperaturen von 40 Grad weiterarbeiten lassen. Die Berliner Senatsverwaltung hat sich auf der im Berliner Stadtportal so zum Thema Hitzefrei geäußert:


    Schule ist Pflicht. Und der Ausfall oder das Versäumen von Unterricht muss die Ausnahme sein. Darum gibt es kein “Hitzefrei” ab einer bestimmten Temperatur mehr, sondern der Unterricht soll den Witterungsverhältnissen angepasst stattfinden. Bei großer Hitze entscheiden sich Schulen deshalb oft für verkürzte Unterrichtsstunden.



    Zu starke Hitze auf dem Arbeitsplatz:


    Zu hohe Temperaturen auf dem Arbeitsplatz sind, glücklicherweise, ausführlich in den technischen Regeln für Arbeitsstätten (kurz: ASR) geregelt. Im ASR A3.5 sind folgende Höchsttemperaturen im Punkt 4.4 geregelt:


    Ab bereits 26 Grad Raum- und Außentemperatur muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Beispiele dafür gibt der ASR A3.5 auch in Punkt 4.4 Tabelle 4 vor:

    • effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
    • effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
    • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
    • Lüftung in den frühen Morgenstunden
    • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
    • Lockerung der Bekleidungsregelungen
    • Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)

    Bei der Überschreitung von 30 Grad Raumtemperatur müssen "wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung (siehe Beispiele oben) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor."


    Ab 35 Grad Raumtemperatur ist der Raum ohne Maßnahmen, die ansonsten nur bei Hitzearbeit durchgeführt werden, nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Tatsächlich dürft ihr zu der Zeit der Überschreitung auch selbstständig den Arbeitsplatz verlassen.


    Die gesamten Regelungen können auf der Website der BAuA online aufgerufen werden: https://www.baua.de/DE/Angebot…gelwerk/ASR/ASR-A3-5.html



    Ich hoffe ich konnte mit dem Thread ein paar helfen, die bei viel zu hohen Temperaturen buckeln müssen. Fragen gerne hier posten.


    Sonnige Grüße,

    Maurice 8)


    Kurze Anmerkung zu dem Hitzefrei an Schulen: Sollte euer Schulleiter euren Stundenplan nicht verkürzen und die Temperaturen sind so unerträglich, dass die Mehrheit der Schüler nicht mehr richtig arbeiten kann, so könnte man in Erwägung ziehen die Arbeit einfach zu stoppen und später eine Beschwerde in der zuständigen Schulbehörde einzureichen. Ob das aber wirklich durchkommen wird, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist aber, dass selbst Prüfungen bei zu hohen Temperaturen, laut Prüfungsrechtler Heinze im Dlf, von den Behörden abgesagt/verschoben werden müssen. Genau kann man dazu aber nichts sagen, da es in der Hand der zuständigen Gerichte liegt ab wann eine Temperatur zu hoch ist.